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So läuft die Zertifizierung ab

Jedes Unternehmen, das ein GWT-Zertifikat und das Recht zur Führung des Gütezeichens GWT erhalten möchte, beantragt dies bei der GWT, möglichst mit den nötigen Unterlagen. Die GWT veranlasst nach Durchsicht dieser Unterlagen im Prüfungsausschuss die Produktprüfungen – bei Firmen ohne Gütezeichen zusätzlich die Erstprüfung (Beitrittsprüfung) gemäß Formblatt 015.

Diese Überwachungsprüfungen führt ein Inspektor einer akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle durch, beauftragt von der GWT auf Kosten des Unternehmens. Ein Unternehmen kann das Recht zur Führung des Gütezeichens nach einer oder mehreren Richtlinien gleichzeitig erwerben.

Geltungsdauer

Ein GWT-Zertifikat gilt ab dem Ausstellungsdatum bis zum Ende des darauf folgenden dritten Kalenderjahres. Danach wird bei positivem Ergebnis ein neues Zertifikat für weitere drei Jahre ausgestellt.

Beispiel: Produktprüfung mit Zertifikatsausstellung am 15. Oktober 2025 (gültig bis Ende 2028) → einfache Überwachungsprüfung bis 30. Juni 2027 → erweiterte Überwachungsprüfung mit neuem Zertifikat bis 31. Dezember 2028 (gültig bis Ende 2031).

Richtlinie anfragen: E-Mail an gwt@fmti.at oder Telefon +43 (0)5 90 900-3519. Für GWT-Mitglieder sind die Richtlinien kostenlos.