Fertige Textbausteine für Ausschreibungsunterlagen, mit denen Sie einen Gütenachweis nach GWT-Richtlinien verlangen können.
Setzen Sie statt „M…“ die Nummer der Richtlinie ein, die für Ihr Gewerk gilt. Die Nummern finden Sie unter Richtlinien & Checklisten.
Wenn die ganze Richtlinie gelten soll
„Die angebotenen Produkte und Leistungen haben den Anforderungen der GWT-Richtlinie M… oder gleichwertigen Qualitätsstandards zu entsprechen.“
Wenn nur einzelne Anforderungen gelten sollen
„Die angebotenen Produkte und Leistungen haben der Anforderung … der GWT-Richtlinie M… oder gleichwertigen Qualitätsstandards zu entsprechen.“
Nachweis der Gleichwertigkeit
„Die Gleichwertigkeit des Qualitätsstandards ist durch den Bieter nachzuweisen. Die Nachweisführung der Erfüllung der festgelegten Anforderungen erfolgt entweder durch ein Gütezeichen (bzw. Zertifikat), durch aktuelle Einzelprüfungen (Gütenachweis zur Erfüllung der Anforderungen bzw. zur Feststellung der Gleichwertigkeit) durch eine für die jeweiligen Produkte akkreditierte Prüfanstalt mit Sitz im EWR oder durch andere gleichwertige Beweismittel, wobei die Gleichwertigkeit vom Bieter nachzuweisen ist. Diese Nachweise sind dem Angebot beizulegen (vgl. § 98 BVergG).“
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Richtlinie anfragen: E-Mail an gwt@fmti.at oder Telefon +43 (0)5 90 900-3519. Für GWT-Mitglieder sind die Richtlinien kostenlos.