Sie schreiben Ausrüstung für eine Abwasseranlage aus? Die GWT-Richtlinien geben Ihnen dafür eine einheitliche technische Grundlage. Zertifizierte Unternehmen weisen ihre technische Kompetenz und die Qualität ihrer Produkte nach.
Das nützt Ihnen die GWT
- Angebote werden technisch vergleichbar, weil alle auf derselben Grundlage beruhen: den GWT-Richtlinien
- aktuelle rechtliche und technische Vorgaben, eigens für die Abwassertechnik formuliert
- die GWT hält die Richtlinien und die zugehörigen Dokumente laufend aktuell
- Wissen der Fachleute der zertifizierten Firmen
- nachgewiesene technische Kompetenz der zertifizierten Firmen
Die GWT arbeitet an einer möglichst hohen Qualität der Produkte. Und daran, dass Ausschreibungen und Vergaben nachvollziehbar und vergleichbar bleiben. Für Produkte, die einen wesentlichen Anlagenteil darstellen und für die es österreichische Güteanforderungen im Siedlungswasserbau gibt, ist ein Gütenachweis erforderlich. Diesen Nachweis erbringt entweder ein GWT-Zertifikat oder die Einzelprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle.
Gütenachweis richtig anfordern
Fordern Sie den Gütenachweis bereits in den Ausschreibungsunterlagen gemeinsam mit dem Angebot an. Damit vermeiden Sie viele Probleme bei der Vergabe. Bestehen Sie darauf – notfalls gewähren Sie eine Nachreichfrist von vier Tagen. Einen fertigen Textbaustein für die Leistungsbeschreibung finden Sie auf der Seite Musterformulierung.
Richtlinie anfragen: E-Mail an gwt@fmti.at oder Telefon +43 (0)5 90 900-3519. Für GWT-Mitglieder sind die Richtlinien kostenlos.