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Rechte und Pflichten

Rechte

Zertifizierte Unternehmen dürfen alle gemeinsamen Einrichtungen der GWT nutzen, ihr Wahlrecht ausüben, an Arbeitsgruppen zu einzelnen Themen teilnehmen und das Gütezeichen entsprechend ihrer Zertifizierung führen (siehe Formblatt FB015).

Pflichten

Zertifizierte Unternehmen müssen die Satzungen und Beschlüsse der Organe befolgen, die „Geschäftsordnung für die Verleihung und Verwendung des Gütezeichens“ beachten und die entsprechenden Beiträge leisten.

Ruhen des Gütezeichens

Hat ein Unternehmen derzeit keine Produktion in einem Bereich, wird das Zertifikat dafür nicht automatisch verlängert – das Unternehmen bleibt in der Liste der zertifizierten Unternehmen, das Gütezeichen wird aber aus der Liste gestrichen. Bei neuerlicher Auftragsübernahme ist sofort eine erweiterte Überwachungsprüfung zu veranlassen.

Streitigkeiten und Beschwerden

Bei Streitigkeiten kann der Vorstand auf Antrag ein Schiedsgericht einrichten (Satzungen § 12). Beschwerden richten sich zunächst an den Vorstand der GWT. Sieht sich eine Beschwerdeführerin oder ein Beschwerdeführer durch die Gremien der GWT nicht ausreichend vertreten, steht der Weg zur Akkreditierung Austria offen.

Richtlinie anfragen: E-Mail an gwt@fmti.at oder Telefon +43 (0)5 90 900-3519. Für GWT-Mitglieder sind die Richtlinien kostenlos.