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Prüfungen und Überwachung

Bei der Erstprüfung wird festgestellt, ob eine Produktionsstätte vorliegt und ob die Einrichtungen und Maßnahmen für die geforderte Qualität vorhanden sind (Q-Management-System). Eine Wiederholung dieser Erstprüfung mit denselben Kriterien erfolgt alle neun Jahre.

Einfache Überwachungsprüfung

Zwischen zwei erweiterten Überwachungsprüfungen fällig. Sie umfasst unter anderem die Überprüfung der Maßnahmen zu früheren Abweichungen, die Eigenüberwachung und, wenn möglich, eine Produktbesichtigung im Werk.

Erweiterte Überwachungsprüfung

Im Abstand von jeweils drei Jahren fällig (der Prüfungsausschuss kann bei Abweichungen einen engeren Abstand festlegen). Sie umfasst die Produktprüfung samt Besichtigung im Werk oder vor Ort sowie die Prüfung der Eigenüberwachung.

Erfüllt eine Prüfung nicht alle Anforderungen, ist eine Wiederholungsprüfung zulässig. Jedes zertifizierte Unternehmen muss eigenverantwortlich Aufzeichnungen im Rahmen seines QM-Systems führen und diese bei Überwachungsprüfungen vorlegen.

Richtlinie anfragen: E-Mail an gwt@fmti.at oder Telefon +43 (0)5 90 900-3519. Für GWT-Mitglieder sind die Richtlinien kostenlos.