Musterformulierung für die Leistungsbeschreibung
Die angebotenen Produkte und Leistungen haben den Anforderungen der GWT-Richtlinie M… (siehe Richtlinien & Checklisten) oder gleichwertigen Qualitätsstandards zu entsprechen.
[ODER - sofern lediglich einzelne Leistungsanforderungen übernommen werden: Die angebotenen Produkte und Leistungen haben der Anforderung …. der GWT-Richtlinie M… (siehe Richtlinien & Checklisten) oder gleichwertigen Qualitätsstandards zu entsprechen.]
Die Gleichwertigkeit des Qualitätsstandards ist durch den Bieter nachzuweisen.
Die Nachweisführung der Erfüllung der festgelegten Anforderungen erfolgt entweder durch ein Gütezeichen (bzw. Zertifikat), durch aktuelle Einzelprüfungen (Gütenachweis zur Erfüllung der Anforderungen bzw. zur Feststellung der Gleichwertigkeit) durch eine für die jeweiligen Produkte akkreditierte Prüfanstalt mit Sitz im EWR oder durch andere gleichwertige Beweismittel, wobei die Gleichwertigkeit vom Bieter nachzuweisen ist. Diese Nachweise sind dem Angebot beizulegen (vgl. § 98 BVergG).